Datenschutzerklärung

 

Durch die Ausübung der lizenzierten Rechte (unten definiert) akzeptieren Sie die Bestimmungen und Bedingungen dieser Creative Commons Attribution-ShareAlike 4.0 International Public License („Public License“) und stimmen zu, an diese gebunden zu sein. Soweit diese öffentliche Lizenz als Vertrag ausgelegt werden kann, werden Ihnen die lizenzierten Rechte als Gegenleistung für Ihre Zustimmung zu diesen Bedingungen gewährt, und der Lizenzgeber gewährt Ihnen diese Rechte als Gegenleistung für die Vorteile, die der Lizenzgeber aus der Bereitstellung des lizenzierten Materials erhält unter diesen Bedingungen.

Abschnitt 1 – Definitionen.

  1. Angepasstes Material bezeichnet Material, das dem Urheberrecht und ähnlichen Rechten unterliegt, das von dem lizenzierten Material abgeleitet ist oder darauf basiert und in dem das lizenzierte Material in einer Weise übersetzt, geändert, arrangiert, transformiert oder anderweitig modifiziert wird, die eine Genehmigung im Rahmen des Urheberrechts und ähnlicher Rechte erfordert durch den Lizenzgeber. Wenn es sich bei dem lizenzierten Material um ein musikalisches Werk, eine Darbietung oder eine Tonaufnahme handelt, wird für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz adaptiertes Material immer dann produziert, wenn das lizenzierte Material zeitlich mit einem bewegten Bild synchronisiert wird.
  2. Adapterlizenz bedeutet die Lizenz, die Sie für Ihr Urheberrecht und ähnliche Rechte an Ihren Beiträgen zu angepasstem Material gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz anwenden.
  3. BY-SA-kompatible Lizenz bezeichnet eine unter creativecommons.org/compatiblelicenses aufgeführte Lizenz , die von Creative Commons als im Wesentlichen gleichwertig mit dieser öffentlichen Lizenz genehmigt wurde.
  4. Urheberrecht und ähnliche Rechte bedeutet Urheberrecht und/oder ähnliche Rechte, die eng mit dem Urheberrecht verwandt sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Aufführungs-, Sende-, Tonaufzeichnungs- und Sui-generis-Datenbankrechte, unabhängig davon, wie die Rechte gekennzeichnet oder kategorisiert sind. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz sind die in Abschnitt 2(b)(1)-(2) angegebenen Rechte keine Urheberrechte und ähnliche Rechte.
  5. Wirksame technologische Maßnahmen sind solche Maßnahmen, die in Ermangelung einer entsprechenden Befugnis nicht durch Gesetze zur Erfüllung der Verpflichtungen gemäß Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 angenommenen WIPO-Urheberrechtsvertrags und/oder ähnlicher internationaler Vereinbarungen umgangen werden dürfen.
  6. Ausnahmen und Einschränkungen bedeutet faire Nutzung, fairer Handel und/oder jede andere Ausnahme oder Einschränkung von Urheberrechten und ähnlichen Rechten, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten.
  7. Lizenzelemente bezeichnet die im Namen einer Creative Commons Public License aufgeführten Lizenzattribute. Die Lizenzelemente dieser öffentlichen Lizenz sind Namensnennung und Weitergabe unter gleichen Bedingungen.
  8. Lizenziertes Material bedeutet das künstlerische oder literarische Werk, die Datenbank oder anderes Material, auf das der Lizenzgeber diese öffentliche Lizenz angewendet hat.
  9. Lizenzierte Rechte bezeichnet die Rechte, die Ihnen gemäß den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt werden, die auf alle Urheberrechte und ähnlichen Rechte beschränkt sind, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten und zu deren Lizenzierung der Lizenzgeber befugt ist.
  10. Lizenzgeber bedeutet die natürliche(n) oder juristische(n) Person(en), die Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz gewähren.
  11. Teilen bedeutet, Material der Öffentlichkeit mit Mitteln oder Verfahren zur Verfügung zu stellen, die eine Genehmigung gemäß den lizenzierten Rechten erfordern, wie z Möglichkeiten, wie die Öffentlichkeit von einem Ort und zu einer von ihnen individuell gewählten Zeit auf das Material zugreifen kann.
  12. Sui-generis-Datenbankrechte bezeichnet andere Rechte als Urheberrechte, die sich aus der Richtlinie 96/9/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 1996 über den rechtlichen Schutz von Datenbanken in ihrer geänderten und/oder nachfolgenden Fassung ergeben, sowie andere im Wesentlichen gleichwertige Rechte überall auf der Welt.
  13. Sie meinen die natürliche oder juristische Person, die die lizenzierten Rechte unter dieser öffentlichen Lizenz ausübt. Ihr hat eine entsprechende Bedeutung.

Abschnitt 2 – Geltungsbereich.

  1. Lizenzvergabe .
    1. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz gewährt Ihnen der Lizenzgeber hiermit eine weltweite, gebührenfreie, nicht unterlizenzierbare, nicht ausschließliche, unwiderrufliche Lizenz zur Ausübung der lizenzierten Rechte an dem lizenzierten Material für:
      1. das lizenzierte Material ganz oder teilweise zu reproduzieren und zu teilen; und
      2. angepasstes Material zu produzieren, zu reproduzieren und zu teilen.
    2. Ausnahmen und Einschränkungen . Zur Klarstellung: Wo Ausnahmen und Einschränkungen für Ihre Nutzung gelten, gilt diese öffentliche Lizenz nicht, und Sie müssen ihre Bedingungen nicht einhalten.
    3. Begriff . Die Laufzeit dieser öffentlichen Lizenz ist in Abschnitt 6(a) angegeben .
    4. Medien und Formate; technische Änderungen erlaubt . Der Lizenzgeber ermächtigt Sie, die lizenzierten Rechte in allen Medien und Formaten, ob jetzt bekannt oder später erstellt, auszuüben und die dafür erforderlichen technischen Änderungen vorzunehmen. Der Lizenzgeber verzichtet und/oder verpflichtet sich, kein Recht oder keine Befugnis geltend zu machen, Ihnen zu verbieten, technische Änderungen vorzunehmen, die zur Ausübung der lizenzierten Rechte erforderlich sind, einschließlich technischer Änderungen, die zur Umgehung wirksamer technologischer Maßnahmen erforderlich sind. Für die Zwecke dieser öffentlichen Lizenz führt das einfache Vornehmen von Änderungen, die durch diesen Abschnitt 2(a)(4) autorisiert sind, niemals zu angepasstem Material.
    5. Nachgeschaltete Empfänger .
      1. Angebot des Lizenzgebers – Lizenzmaterial . Jeder Empfänger des lizenzierten Materials erhält vom Lizenzgeber automatisch ein Angebot, die lizenzierten Rechte gemäß den Bedingungen dieser Public License auszuüben.
      2. Zusätzliches Angebot des Lizenzgebers – Angepasstes Material . Jeder Empfänger von angepasstem Material von Ihnen erhält automatisch ein Angebot des Lizenzgebers, die lizenzierten Rechte an dem angepassten Material gemäß den Bedingungen der von Ihnen beantragten Adapterlizenz auszuüben.
      3. Keine Downstream-Beschränkungen . Sie dürfen dem lizenzierten Material keine zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technologische Maßnahmen auf das lizenzierte Material anwenden, wenn dies die Ausübung der lizenzierten Rechte durch einen Empfänger des lizenzierten Materials einschränkt.
    6. Keine Billigung . Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Erlaubnis dar oder kann als Erlaubnis ausgelegt werden, zu behaupten oder zu implizieren, dass Sie mit dem Lizenzgeber oder anderen benannten Personen verbunden sind oder dass Ihre Verwendung des lizenzierten Materials mit ihm verbunden ist oder von ihm gesponsert, unterstützt oder offizieller Status gewährt wird Zuweisung gemäß Abschnitt 3(a)(1)(A)(i) erhalten .
  2. Andere Rechte .
    1. Urheberpersönlichkeitsrechte, wie das Recht auf Integrität, werden nicht unter dieser Public License lizenziert, ebenso wenig wie Publizitäts-, Datenschutz- und/oder andere ähnliche Persönlichkeitsrechte; soweit möglich verzichtet der Lizenzgeber jedoch und/oder verpflichtet sich, solche Rechte des Lizenzgebers nicht geltend zu machen, soweit dies erforderlich ist, um Ihnen die Ausübung der lizenzierten Rechte zu ermöglichen, jedoch nicht anderweitig.
    2. Patent- und Markenrechte werden nicht unter dieser Public License lizenziert.
    3. Der Lizenzgeber verzichtet so weit wie möglich auf das Recht, Lizenzgebühren von Ihnen für die Ausübung der lizenzierten Rechte zu erheben, sei es direkt oder über eine Verwertungsgesellschaft im Rahmen eines freiwilligen oder verzichtbaren gesetzlichen oder obligatorischen Lizenzsystems. In allen anderen Fällen behält sich der Lizenzgeber ausdrücklich das Recht vor, solche Lizenzgebühren einzuziehen.

Abschnitt 3 – Lizenzbedingungen.

Ihre Ausübung der lizenzierten Rechte unterliegt ausdrücklich den folgenden Bedingungen.

  1. Zuschreibung .
    1. Wenn Sie das lizenzierte Material (auch in modifizierter Form) teilen, müssen Sie:
      1. Folgendes aufbewahren, wenn es vom Lizenzgeber mit dem lizenzierten Material geliefert wird:
        1. Identifizierung des/der Urheber/s des lizenzierten Materials und aller anderen Personen, die dazu bestimmt sind, eine Zuschreibung zu erhalten, in jeder angemessenen Weise, die vom Lizenzgeber verlangt wird (einschließlich Pseudonym, falls angegeben);
        2. ein Urheberrechtshinweis;
        3. ein Hinweis, der sich auf diese öffentliche Lizenz bezieht;
        4. ein Hinweis, der auf den Haftungsausschluss verweist;
        5. eine URI oder ein Hyperlink zum lizenzierten Material, soweit dies vernünftigerweise durchführbar ist;
      2. angeben, ob Sie das lizenzierte Material geändert haben, und einen Hinweis auf frühere Änderungen beibehalten; und
      3. angeben, dass das lizenzierte Material unter dieser öffentlichen Lizenz lizenziert ist, und den Text oder die URI oder den Hyperlink zu dieser öffentlichen Lizenz enthalten.
    2. Sie können die Bedingungen in Abschnitt 3(a)(1) auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie das lizenzierte Material teilen. Beispielsweise kann es angemessen sein, die Bedingungen zu erfüllen, indem ein URI oder Hyperlink zu einer Ressource bereitgestellt wird, die die erforderlichen Informationen enthält.
    3. Auf Verlangen des Lizenzgebers müssen Sie alle in Abschnitt 3(a)(1)(A) geforderten Informationen im Rahmen des Zumutbaren entfernen.
  2. ShareAlike .Zusätzlich zu den Bedingungen in Abschnitt 3(a) gelten die folgenden Bedingungen, wenn Sie angepasstes Material teilen, das Sie produzieren.
    1. Die Adapterlizenz, die Sie beantragen, muss eine Creative Commons-Lizenz mit denselben Lizenzelementen, diese Version oder höher, oder eine BY-SA-kompatible Lizenz sein.
    2. Sie müssen den Text oder die URI oder den Hyperlink zu der von Ihnen beantragten Adapterlizenz angeben. Sie können diese Bedingung auf jede angemessene Weise erfüllen, basierend auf dem Medium, den Mitteln und dem Kontext, in dem Sie angepasstes Material teilen.
    3. Sie dürfen keine zusätzlichen oder abweichenden Bestimmungen oder Bedingungen anbieten oder auferlegen oder wirksame technologische Maßnahmen auf angepasstes Material anwenden, die die Ausübung der Rechte einschränken, die unter der von Ihnen beantragten Adapterlizenz gewährt werden.

Abschnitt 4 – Sui-generis-Datenbankrechte.

Wenn die lizenzierten Rechte Sui Generis-Datenbankrechte umfassen, die für Ihre Nutzung des lizenzierten Materials gelten:

  1. Zur Klarstellung : Abschnitt 2(a)(1) gewährt Ihnen das Recht, alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank zu extrahieren, wiederzuverwenden, zu reproduzieren und zu teilen;
  2. Wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Datenbankinhalte in eine Datenbank aufnehmen, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben, dann ist die Datenbank, an der Sie Sui-generis-Datenbankrechte haben (aber nicht ihre einzelnen Inhalte), angepasstes Material, einschließlich für die Zwecke von Abschnitt 3(b) ; und
  3. Sie müssen die Bedingungen in Abschnitt 3(a) erfüllen, wenn Sie alle oder einen wesentlichen Teil der Inhalte der Datenbank teilen.

Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 4 ergänzt und ersetzt nicht Ihre Verpflichtungen aus dieser öffentlichen Lizenz, wenn die lizenzierten Rechte andere Urheberrechte und ähnliche Rechte beinhalten.

Abschnitt 5 – Gewährleistungsausschluss und Haftungsbeschränkung.

  1. Sofern vom Lizenzgeber nicht anders gesondert unternommen, bietet der Lizenzgeber das lizenzierte Material soweit möglich wie besehen und wie verfügbar an und gibt keinerlei ausdrückliche, stillschweigende, gesetzliche oder sonstige Zusicherungen oder Gewährleistungen in Bezug auf das lizenzierte Material ab . Dies umfasst ohne Einschränkung Eigentumsgarantien, Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck, Nichtverletzung, Abwesenheit von versteckten oder anderen Mängeln, Genauigkeit oder das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Fehlern, unabhängig davon, ob sie bekannt oder feststellbar sind. Wo Gewährleistungsausschlüsse ganz oder teilweise nicht zulässig sind, gilt dieser Haftungsausschluss möglicherweise nicht für Sie.
  2. Soweit möglich, haftet der Lizenzgeber Ihnen gegenüber in keinem Fall aufgrund jeglicher Rechtstheorie (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Fahrlässigkeit) oder anderweitig für direkte, besondere, indirekte, zufällige, Folge-, Straf-, exemplarische oder andere Verluste, Kosten , Ausgaben oder Schäden, die sich aus dieser öffentlichen Lizenz oder der Verwendung des lizenzierten Materials ergeben, selbst wenn der Lizenzgeber auf die Möglichkeit solcher Verluste, Kosten, Ausgaben oder Schäden hingewiesen wurde. Wenn eine Haftungsbeschränkung ganz oder teilweise nicht zulässig ist, gilt diese Beschränkung möglicherweise nicht für Sie.
  1. Der vorstehende Gewährleistungsausschluss und die Haftungsbeschränkung sind so auszulegen, dass sie, soweit möglich, einem absoluten Haftungsausschluss und Haftungsverzicht am nächsten kommen.

Abschnitt 6 – Laufzeit und Kündigung.

  1. Diese öffentliche Lizenz gilt für die Laufzeit der hier lizenzierten Urheberrechte und ähnlichen Rechte. Wenn Sie diese Public License jedoch nicht einhalten, enden Ihre Rechte aus dieser Public License automatisch.
  2. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des lizenzierten Materials gemäß Abschnitt 6(a) erloschen ist , tritt es wieder in Kraft:
    1. automatisch ab dem Datum, an dem der Verstoß geheilt wird, vorausgesetzt, es wird innerhalb von 30 Tagen nach Ihrer Entdeckung des Verstoßes geheilt; oder
    2. nach ausdrücklicher Wiedereinstellung durch den Lizenzgeber.

    Zur Klarstellung: Dieser Abschnitt 6(b) berührt nicht das Recht des Lizenzgebers, Abhilfe für Ihre Verletzungen dieser öffentlichen Lizenz zu suchen.

  3. Zur Klarstellung: Der Lizenzgeber kann das lizenzierte Material auch unter gesonderten Bedingungen anbieten oder den Vertrieb des lizenzierten Materials jederzeit einstellen; dadurch wird diese öffentliche Lizenz jedoch nicht beendet.
  4. Die Abschnitte 1 , 5 , 6 , 7 und 8 bleiben auch nach Beendigung dieser Public License bestehen.

Abschnitt 7 – Sonstige Geschäftsbedingungen.

  1. Der Lizenzgeber ist nicht an von Ihnen mitgeteilte zusätzliche oder abweichende Bedingungen gebunden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.
  2. Alle Vereinbarungen, Absprachen oder Vereinbarungen in Bezug auf das lizenzierte Material, die hierin nicht aufgeführt sind, sind getrennt von und unabhängig von den Bedingungen dieser öffentlichen Lizenz.

Abschnitt 8 – Auslegung.

  1. Zur Klarstellung: Diese öffentliche Lizenz reduziert, beschränkt, beschränkt oder erlegt Bedingungen für die Nutzung des lizenzierten Materials, die rechtmäßig ohne Genehmigung unter dieser öffentlichen Lizenz erfolgen könnte, nicht und darf nicht so ausgelegt werden.
  2. Soweit möglich, wird eine Bestimmung dieser öffentlichen Lizenz, die als nicht durchsetzbar erachtet wird, automatisch so umgestaltet, dass sie durchsetzbar ist. Wenn die Bestimmung nicht reformiert werden kann, wird sie von dieser Public License getrennt, ohne die Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen und Bedingungen zu beeinträchtigen.
  3. Auf keine Bestimmung oder Bedingung dieser öffentlichen Lizenz wird verzichtet, und es wird keine Nichteinhaltung akzeptiert, es sei denn, der Lizenzgeber hat ausdrücklich zugestimmt.
  4. Nichts in dieser öffentlichen Lizenz stellt eine Einschränkung oder einen Verzicht auf Privilegien und Immunitäten dar, die für den Lizenzgeber oder Sie gelten, einschließlich von Rechtsverfahren einer Gerichtsbarkeit oder Behörde, oder kann als solche ausgelegt werden.